BahnPlan-Regeln

Stand: 22. August 2010

Allgemeines

Ansprechpartner im Spiel

Spielleiter/Teamchef (Johannes Friedrich)

Ansprechpartner für Fragen zum Spiel und zu den Regeln ist Johannes Friedrich; im Zweifelsfall (falls Unklarheiten entstehen) besitzt seine Auslegung der Regeln Gültigkeit.

Registrierung

Bitte zuerst hier registrieren. Alle weiteren Schritte werden nach erfolgreicher Registrierung automatisch per eMail zugeschickt.

Gesellschaften

Allgemeines

Wenn du eine Gesellschaft gründest (Ausnahme Tochtergesellschaften), erhätst du 5.000.000,- € Startkapital. Mit dieser Gesellschaft kannst du dann an Ausschreibungen teilnehmen. Jeder Spielteilnehmer darf - mittelbar und unmittelbar - nur eine Gesellschaft besitzen; Mehrfachaccounts werden gelöscht und führen zur dauerhaften Versagung einer Zugangsberechtigung zum Spiel ("Hausverbot"). Falls du im Zweifel bist, ob dein geplantes Vorhaben gegen die hier festgelegten Bestimmungen verstößt, nimm bitte Kontakt zu uns auf.

Eigenständige Gesellschaften, die mehr als 90 Tage inaktiv sind, werden gelöscht. Um die Frist neu zu starten, muss man sich einloggen.

Tochtergesellschaften

Du kannst in BahnPlan auch Tochtergesellschaften gründen. Tochtergesellschaften sind abhängige Bahnunternehmen, die nur von einer oder mehreren Bahngesellschaften gegründet werden können. Mutter- und Tochtergesellschaft dürfen sich nicht gleichzeitig auf eine Ausschreibung bewerben.

Kredite und Sollzinsen

Die Kreditzinsen belaufen sich auf 0,15% pro Woche (entspricht 7,8% im Jahr). Kredite können bei Johannes Friedrich beantragt werden. Wenn dein Konto überzogen ist, musst du 0,25% Sollzinsen pro Woche bezahlen (entspricht 13% im Jahr).

Der Kreditrahmen entspricht dem Firmenwert.

Kredite können wöchentlich mit einem festen Betrag getilgt werden; dieser Betrag kann jederzeit geändert werden.

Wenn die Kredite inkl. Kontostand im Minus deine aktiven Werte (Besitzfahrzeuge und Betriebswerke; Summe ist im Gesellschaftsbereich hinterlegt) überschreiten, ist deine Gesellschaft insolvent und wird Dir entzogen.

Strecken und Ausschreibungen

Allgemeines

Im Forum sind unter "Aktuelle Ausschreibungen" immer Ausschreibungsangebote zu finden. Um sich auf ein solches Angebot zu bewerben, musst du einen Umlaufplan, den du hier herunterladen kannst, erstellen. Nachdem du diesen Umlaufplan (ULP) erstellt hast, reichst du den Plan online ein (im Gesellschaftsbereich unter "Ausschreibungen" - der Link steht auch unter jeder Ausschreibung).
In Ausschreibungen der Kat.2/Kat.3 oder falls ansonsten gefordert muss ein vollständiger Fahrplan beigelegt werden.

Als Aufwandsentschädigung für die Ausschreibungsteilnahme erhält bei einer Vergabe der Gewinner maximal 100% seiner wöchentlichen Subventionsforderung zusätzlich einmalig überwiesen (für jeden Fehlerpunkt werden 2% dieser Summe abgezogen; ab 50 Fehlerpunkten gibt's nichts), der Zweite erhält einmalig 20% seiner wöchentlichen Subventionsforderung, der Dritte einmalig 10% seiner wöchentlichen Subventionsforderung. Bei Sonderverkehrsausschreibungen wird eine feste Prämie in Höhe von 5.000 Euro (Zweiter) und 2.500 Euro (Dritter) bezahlt. Ausschreibungsbewerbungen, die nicht kostendeckend sind, werden nicht berücksichtigt; "kostendeckend" bezeichnet hierbei die Summe aus Energie-, Kilometer-, Trassen- und Personalkosten sowie der Mindestwartungskosten; bei Sonderverkehren ggf. auch die Art der Beschaffung sowie die gesamten Wartungskosten.

Die Vergabe einer Ausschreibung muss nicht zwangsweise an den günstigsten Gültigen erfolgen; der Zuschlag kann auch an andere Angebote (z.B. mit besserem Fahrplan) vergeben werden oder es kann die Ausschreibung verlängert werden. Bei Personenverkehrsausschreibungen soll auf elektrifizierten Strecken mit elektrischen Fahrzeugen gefahren werden, außerdem wird grundsätzlich ein Taktfahrplan erwartet. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, so kann dies zu Abwertungen bei der Fahrplanbewertung führen.

Wenn du eine Ausschreibung gewonnen hast, ist der Betrieb in der Regel am nächstfolgenden oder dem darauffolgenden Montag für die Dauer eines Jahres aufzunehmen. Sofern nicht mindestens drei Monate vor Ende des Jahres von Seiten des EVU gekündigt wird, verlängert sich der Betrieb einmalig um ein weiteres Jahr. BahnPlan behält sich vor, die Strecke bereits nach einem Jahr neu auszuschreiben (z.B. wenn sich reale Rahmenbedingungen ändern).

Bei einer Ausschreibung sind Fahrten außerhalb der Ausschreibungsstrecke grundsätzlich eigenwirtschaftlich durchzuführen.

Umlaufplan

Umlaufpläne müssen grundsätzlich als .xls-Datei abgegeben werden und mit der Vorlage erstellt worden sein. Eigene Änderungen an der Struktur des Umlaufplans (z.B. das Hinzufügen neuer Spalten) machen die Bewerbung ungültig. Erlaubt ist die Anpassung der Vorlage (z.B. in Spaltenbreite oder Farben), sofern die Struktur erhalten bleibt. Dies dient der automatischen Auswertung. Aufgrund der automatischen Auswertung müssen außerdem alle Leerfahrten (auch zur Abstellung) und auch alle Fahrten zum Bw, im Güterverkehr auch alle Rangieraktionen (vgl. FAQ) im Umlaufplan enthalten sein.

Vermeide Abkürzungen und uneindeutige Benennungen in den Umlaufplänen. Sofern ein Umlaufplan für mehrere Strecken gilt, so ist zusätzlich für jede einzelne KBS ein extra Umlaufplan zu Abrechnungszwecken einzureichen. Download Umlaufplanvorlage / Beispiel-Umlaufplan

Takt, Fahrgastzahlen und Bedienzeiten

Wird in einer Ausschreibung ein Taktintervall angegeben, so muss diese Vorgabe mindestens eingehalten werden, mehr Fahrten sind allerdings zulässig. Jede Leistung einer Strecke muss außerdem mindestens für den Zeitraum bedient werden, für den Passagiere angegeben sind.

Bei den Bedienzeiten gilt folgende Regelung: Der erste Zug muss jeden Ort in jeder Richtung spätestens nach einem Taktintervall + 15 Minuten Kulanzzeit erreicht haben. Beim letzten Zug gilt diese Regelung genauso, nur umgekehrt.

  • Beispiel:

Wenn unterschiedliche Taktzeiten genannt werden, gilt beim Übergang eine fünfzehnminütige Kulanz.

  • Beispiel:

Fahrgäste werden in Ausschreibungen grundsätzlich pro Stunde und Richtung angegeben. Wenn pro Stunde mehrere Züge verkehren, teilen sich die Fahrgäste gleichmäßig auf die Züge auf. Wenn weniger als im Stundentakt gefahren wird, addieren sich die stündlichen Fahrgastzahlen. Die Fahrgastkapazität eines Zuges muß immer gleich oder größer der für diese Zeit in der Ausschreibung angegebenen Fahrgastzahl sein. Es gilt bei Wechsel der Kapazitätszahlen eine Kulanzzeit von 15 Minuten.

  • Beispiel:

Sonderverkehrsausschreibungen

In den Tabellenblättern "Umlaufplan" und "Wartung" muss die konkrete Lok- bzw. Triebwagennummer hineingeschrieben werden (wenn ein bereits in einem Umlaufplan befindliche/s Garnitur/Tfz genutzt wird, ist die dort verwendete Nummer zu nutzen). Aufgrund der gesonderten Abrechnung ist die Art der Fahrzeugbeschaffung (Miete, Leasing - wenn ein bereits in einem Umlaufplan befindliche/s Garnitur/Tfz genutzt wird, ist der entsprechende Umlaufplan beizulegen) und das Aw/Bw, in welchem das Fahrzeug gewartet wird, mit dem Wartungstarif anzugeben. Beides muss ins Tabellenblatt "Wartung" geschrieben werden. Als Zugart im Umlaufplan ist, sofern nichts Gegenteiliges in der Ausschreibung steht, "IR" vorzusehen.

Die Abrechnung erfolgt gesondert nach der erbrachten Leistung. Die Subventionsforderung ist als eine einmalige Zahlung vorzusehen. Nach dem Gewinn des Sonderverkehrs muss kein Fahrplan online eingegeben und auch keine Fahrzeugbeschaffung vorgenommen werden.

Eigenwirtschaftliche Fernverkehre

Es besteht die Möglichkeit, eigenwirtschaftliche Fernverkehrsverbindungen anzubieten. Für eine Fernverkehrsverbindung muss zum nächsten Datenschluss mindestens ein vollständiger Fahrplan hier eingereicht werden (Umlaufplan und Wartung können nachgereicht werden); Betriebsbeginn ist jeweils der auf den nächsten Datenschluss folgende Fahrplanwechsel, dessen Datum du der Terminliste entnehmen kannst. Trassen, die zwar genehmigt sind, aber mindestens eine Woche nicht genutzt werden, verfallen und können von anderen Spielteilnehmern genutzt werden.

Fernverkehr kann in BahnPlan nur mit Lokzügen und Interregio-/Intercitywagen sowie mit ICE-Triebzügen gefahren werden. Fernverkehrsverbindungen können nicht ins Ausland führen. Ausnahmen sind in dieser Liste verzeichnet. Als Verwaltungspauschale wird pro Fernverkehrsstrecke ein Betrag von 5.000 €/Woche erhoben; mit eingeschlossen ist eine Fahrgastzählung, die über den Auslastungsgrad der Züge informiert.

Zwischen zwei Fahrplanwechseln können keine neuen Fernverkehrsleistungen aufgenommen oder Zeiten geändert werden. Leistungskürzungen oder -streichungen sowie das Ändern der Fahrzeuge sind jederzeit möglich - Stichtag ist die Eintragung bis Montag, 0 Uhr. Hierzu muss gleichfalls ein gültiger, genehmigter, Fahr- und Umlaufplan vorliegen.

Faktoren, die den Erfolg einer Fernverkehrsverbindung maßgeblich beeinflussen:

  • die Fahrzeit
  • der Fahrpreis
  • die Konkurrenz durch Regional- und Fernverkehrszüge (bei BahnPlan)
  • Anschlüsse zu eigenen und anderen Zügen
  • Image des Anbieters (Auslastung der Züge/Überlastung)

Fahrzeuge

Fahrzeugdaten

Fahrzeuge können grundsätzlich nur kalenderwochenweise gebucht/genutzt werden. Die Buchung wird jeweils Sonntags um 7 Uhr für die Folgewoche vorgenommen; der Eintrag von Änderungen ist bis Samstag, 23:59 Uhr, möglich. Der Einsatz eines Triebfahrzeuges ist nur beim besitzenden EVU möglich; bei Miet-/Leasingfahrzeugen von BahnPlan ist der Einsatz nur beim Mieter/Leasingnehmer möglich.

Kauf und Verkauf von Fahrzeugen

Wenn du ein Fahrzeug erwerben möchtest, gibt es hierzu folgende Möglichkeiten:

  • Du kaufst ein Gebrauchtfahrzeug (Gebrauchtfahrzeugliste); in dieser Liste sind auch Tfz mit Tageszulassung und vollem Zustand (100%) gelistet.
  • Du kaufst ein Neufahrzeug; Neufahrzeuge sind nur von entsprechend gekennzeichneten Baureihen erhältlich.

Du kannst Fahrzeuge natürlich auch leasen oder mieten; die dazugehörigen Preise findest du im weiteren Seitenverlauf.

Wenn du ein Fahrzeug, das dir gehört, zur Zeit nicht benötigst, hast du folgende Möglichkeiten:

  • Du kannst dein Fahrzeug im Forum anbieten.
  • Du kannst dein Fahrzeug außerdem direkt an BahnPlan verkaufen. Wende dich dazu bitte direkt an Johannes Friedrich. Hinweis: Der Verkaufspreis wird in aller Regel unter dem Fahrzeugwert des Fahrzeugs liegen!

Änderungen im Besitzstand von Tfz sind generell bei Johannes Friedrich zu melden!

Wagen

Alle Daten dazu, wie Arten, Preise und Kapazität, sind in der Wagenübersicht zu finden.

Wagen können jederzeit (ab-)bestellt werden, aber nicht "gelagert" werden, sondern nur im Verbund mit einer Lok existieren. Es können jeweils nur Wagen einer Art an einer Lok hängen. Wagen werden in den Vertrag der Lok integriert und nehmen jeweils den Finanzierungsstatus (Miete/Leasing/Kauf) und den Zustand der Lok an, an die sie gekuppelt sind. Eine Änderung von Wagenart oder -anzahl kostet jeweils 5.000 € und versteht sich als Pauschalpreis inkl. anfallender Überführungen. Eine Änderung der Wagenanzahl oder -art kann jederzeit vollzogen werden und wird zur nächsten Wochenabrechnung wirksam.

Fahrzeugzustand

Der Zustand eines Fahrzeugs wird immer in Prozent angegeben. Der Fahrzeugzustand nimmt je sechs Monate um einen Prozentpunkt ab. Je niedriger der Zustand ist, desto höher ist die Pannenanfälligkeit eines Fahrzeuges.

Fahrzeuge mit einem Zustand unter 25% sind nicht mehr aus eigener Kraft fahrfähig. Fahrzeuge mit einem Zustand unter 10% sind nicht mehr rollfähig. Fahrzeuge mit Zustand 0% sind nicht mehr reparabel.

Um die Rollfähigkeit wieder herzustellen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Reparatur vor Ort (kostet das Doppelte einer normalen Reparatur)
  • Transport per Tieflader ins nächste Ausbesserungswerk (Aw); Kosten 100.000,00 €

Fahrzeugmiete

Das Mieten eines Fahrzeuges kostet pro Woche 0,7% vom Fahrzeugwert. Es werden nur Fahrzeuge, die in der Gebrauchtfahrzeugliste aufgeführt sind, vermietet. Mietanfragen an Johannes Friedrich (Kontaktformular). 

Leasingmodelle

Die Preise sind immer in Prozent vom Fahrzeugwert zum Vertragsbeginn angegeben.

  • Modell 01
    • 0,00% - jährlich
    • 0,30% - wöchentlich
  • Modell 02
    • 5,00% - jährlich
    • 0,18% - wöchentlich
  • Modell 03
    • 10,0% - jährlich
    • 0,06% - wöchentlich

Ratenzahlungsmodelle

  • Modell 11
    • 20,0% - einmalig
    • 7,25% - monatlich
    • Laufzeit: 12 Monate
  • Modell 12
    • 12,0% - einmalig
    • 4,50% - monatlich
    • Laufzeit: 24 Monate

Die jährliche/einmalige Zahlung wird jeweils zum Jahrestag des Vertragsbeginns im Voraus fällig. Im Falle eines vorzeitigen Fahrzeugkaufs bei Leasing wird die jährliche Zahlung teilweise berücksichtigt.

Leasingverträge können ab sechs Wochen nach Vertragsstart durch Zahlung von 25.000€ beendet werden. Diese Abstandszahlung entfällt ab einer Leasingdauer von 365 Tagen.

Verleast und per Ratenzahlung erworben werden können nur Fahrzeuge, die in der Gebrauchtfahrzeugliste aufgeführt sind, sowie Neufahrzeuge. Das Leasing umfasst jeweils die komplette Garnitur, bei Loks also auch die daranhängenden Wagen.

Überführungskosten entstehen bei Kauf, Leasing oder Miete grundsätzlich keine.

Bei Fragen zu Leasing oder Ratenzahlung wende dich bitte an Johannes Friedrich (Kontaktformular).

Kilometerkosten

Die Kilometerkosten werden pro Kilometer gefahrene Strecke angegeben. Auch Wagen haben Kilometerkosten - diese sind am Schluss der Übersicht zu finden.

Übersicht Wartungs- & Energiekosten der verschiedenen Baureihen

Energiekosten

Die Energiekosten sind bei Loks immer für 6 Personenwagen angegeben; für jeden Wagen mehr/weniger sind 10% dazuzuaddieren bzw. abzuziehen. Bei Triebwagen ändert sich nichts an den Energiekosten. Im Güterverkehr sind die Kosten für 600 Tonnen angegeben; für jeweils 100 Tonnen mehr/weniger sind 10% dazuzuaddieren bzw. abzuziehen. Eine geschleppte Lok zählt als 2 Personenwagen bzw. 100 Tonnen im Güterverkehr. Wenn eine Lok geschleppt wird, ist die Höchstgeschwindigkeit des Zuges auf 140 km/h beschränkt.

  • Beispiel: Lok mit Energiekosten 200 Euro.
    • Lok fährt mit 4 Wagen -> 80% Energiekosten (160 Euro; 100% - 2*10% = 80%).
    • Lok fährt ohne Wagen -> 40% Energiekosten (80 Euro; 100% - 6*10% = 40%)
    • Lok fährt mit 900 Tonnen -> 130% Energiekosten (260 Euro; 100% + 3*10% = 130%)

Übersicht Wartungs- & Energiekosten der verschiedenen Baureihen

Kupplungsmöglichkeiten

Loks sind grundsätzlich miteinander kuppelbar, können aber nur 'sortenrein', also nur baureihenintern auch jeweils mit Leistung gefahren werden. Weitere Baureihentypen müssen leistungslos mitgeschleppt werden.

Triebwagen der Baureihen 425 und 426 sind miteinander kuppelbar, insgesamt aber maximal 4 Triebwagen (davon maximal 3x425). Triebwagen der Baureihen 640 und 648 sind miteinander kuppelbar, insgesamt aber maximal 4 Triebwagen. Triebwagen der Baureihen 411, 415 und 605 sind miteinander kuppelbar, insgesamt aber maximal 2 Triebwagen. Außerdem sind Triebwagen einer Gattung generell miteinander kuppelbar und können nicht von Loks oder anderen Triebwagen leistungslos geschleppt werden.

Triebwagen der Baureihen 427-429 sind wie folgt miteinander kuppelbar:

  • Ein Triebwagen der Baureihe 429 ist mit maximal einem weiteren Triebwagen der Baureihen 428 oder 429 kuppelbar
  • Ansonsten sind von den Baureihen 427-429 3 Triebwagen miteinander kuppelbar (Beispiel: 427+427+429, 428+428+427, ...)

Bei den Baureihen 481 und 485 müssen immer mindestens 2 Triebwagen zusammen verkehren, eine Einzeltraktion ist hier aus technischen Gründen nur im Rangierbetrieb innerhalb eines Bahnhofs zur Abstellanlage oder zum Bw möglich.

Bei detaillierten Fragen dazu wende dich bitte an Johannes Friedrich (Kontaktformular Fahrzeuge).

Reparatur von Fahrzeugen

Bei einer Reparatur wird der Fahrzeugzustand pro Woche um 10% angehoben. Bitte beachten, dass Reparaturen nur wochenweise vorgenommen werden können.

Eine Reparatur in einem BahnPlan-Bw/Aw kostet generell 2% vom Tfz-Neupreis für jedes %, das repariert werden soll.
In einem eigenen Bw reduzieren sich diese Kosten um 10%, in einem eigenen Aw um 25%. In Fremd-Bw/Aw sind die Reparaturkosten verhandelbar, die 1,5% im Aw bzw. 1,8% im Bw fallen jedoch auf jeden Fall an. Ein Rechner für die Reparaturkosten wird im Downloadbereich angeboten (ist in den BahnPlanTools integriert).
Bei detaillierten Fragen zum Thema Reparatur wende dich bitte an Johannes Friedrich (Kontaktformular Reparatur).

Auslandseinsätze

Alle Fahrzeuge sind im Grundzustand nur in Deutschland und wenn vermerkt in Österreich einsetzbar. Wenn du ein Fahrzeug in einem anderen Land einsetzen möchtest, benötigst du ein Zusatzpaket (länderspezifische Zugsicherung und ggf. elektrische Ausrüstung). Erhältliche Zusatzpakete sind in der Fahrzeugliste verzeichnet. Die Umrüstung einer Lokomotive mit neuen Länderpaketen dauert eine Woche. Zu einer Lok gehörende Länderpakete sind im selben Status (gekauft/geleast/gemietet) wie die Lok selbst.

Ausbesserungs- und Betriebswerke

Jedes Fahrzeug muss mindestens 7 Stunden, maximal 8 Stunden pro Woche in einem Betriebswerk (Bw) oder Ausbesserungswerk (Aw) verbringen. Dabei beträgt die Mindestaufenthaltszeit 2h. Die Maximaldauer von 8 Stunden darf nur mit 4x2 Stunden erreicht werden; ansonsten darf die gesamte Wartungsdauer 7 Stunden nicht überschreiten. Die Wartungszeiträume und der Standort müssen im Umlaufplan im Reiter "Wartung" vermerkt werden. Es können in einem Aw oder Bw immer nur so viele Fahrzeuge gleichzeitig gewartet werden, wie Stände vorhanden sind. Aus internen Auswertungsgründen können Fahrten in/aus Aw/Bw nur zu vollen Viertelstunden, also zu den Minuten 00, 15, 30 und 45 erfolgen. Vor einem Ausbesserungs-/Betriebswerk ist kein Aufenthalt gestattet!

Die Höchstzahl der Aw/Bw pro Bahnhof ist auf 2 Betriebswerke oder ein Ausbesserungswerk pro Bahnhof begrenzt. Der Neubau eines Aw/Bw dauert eine Woche. Es können jedoch aus Platzgründen nicht an allen Bahnhöfen Aw/Bw errichtet werden, eine vorherige Absprache mit dem Teamchef wird deshalb empfohlen.

Der Besitzer eines Aw/Bw muß die Belegung seines Aw/Bw online eintragen. In Aw und Bw kannst du deine Fahrzeuge reparieren, in Bw aber nur Fahrzeuge mit einem Zustand von mindestens 75%. Eine Reparatur erfordert eine gesamte Woche hindurch einen freien Stand.

Es gibt folgende Kategorien von Aw und Bw:

KategorieBaureihenKosten
1
401, 403, 411, 415, 605
11,6 Mio €
2
101, 146, 182, 185, 189
3,0 Mio €
3
110, 111, 112, 120, 140, 143, 155
3,5 Mio €
4
420, 423, 425, 426, 427, 428, 429
3,0 Mio €
5
480, 481, 485
1,7 Mio €
6
204, 218, 223, 232, 246, 275, 295, 335, 363, 624, 628
2,6 Mio €
7
612, 640, 641, 642, 644, 648, 650
1,7 Mio €

Die Kosten für den Bau eines Aw betragen 2.000.000 Euro inkl. 2 Stände und 400.000 € für jeden zusätzlichen Stand. Die Kosten für den Bau eines Bw betragen 1.000.000 € inkl. 2 Stände und 250.000 € für jeden zusätzlichen Stand. Außerdem muss für jede Kategorie, die in einem Aw/Bw gewartet werden soll, einmalig der obenstehende Preis zusätzlich bezahlt werden. Die Maximalgröße eines Bw beträgt 12 Stände, die eines Aw 25 Stände. Wenn du dein Bw zu einem Aw „aufwerten“ möchtest, musst du 1.250.000 € zzgl. 200.000 € pro Stand zahlen. Das Abreißen von Ständen ist kostenfrei.

Der Unterhalt eines Aw/Bw kostet 10.000 € pro Woche zzgl. 2.500 € pro Stand. Die Wartung eines Tfz kostet pro Woche grundsätzlich 0,1% des Neuwertes (Neupreis Tfz und Wagen!). Im Aw/Bw von Mitspielern können die Preise frei ausgehandelt werden, die 0,1% Grundwartung je Woche fallen allerdings in jedem Falle an. Die Kosten werden wöchentlich im Voraus abgezogen. Das Ändern des Wartungsstandortes eines Fahrzeuges kostet pauschal 1.000 € und beinhaltet ggf. fällige Überführungsfahrten.

Fahrbetrieb

Grundregeln

  • minimale Wendezeit: 4 Minuten für Triebwagen / 6 Minuten für lokbespannte Züge
  • minimale Zugfolgezeit auf zweigleisiger Strecke: 3 Minuten
  • Ein eingleisiger Abschnitt darf nur von einem Zug befahren werden - zwischen zwei Belegungen muss immer mindestens eine Minute Pause sein
  • minimale Umsteigezeit: 5 Minuten
  • minimale Aufenthaltszeit in einem Bahnhof für Züge des Fern- und Sonderverkehrs (falls nichts anderes angegeben): 2 Minuten
  • maximale Aufenthaltszeit eines Zuges in einem Bahnhof (falls nichts anderes angegeben): 120 Minuten

Generelle Zeiten:

  • Fahrt zwischen Bahnhof, Abstellgruppe des Bahnhofs und Aw/Bw dauern jeweils 15 Minuten
  • Ab-/Ankuppeln: 2 Minuten bei lokbespannten Zügen, eine Minute bei Triebwagenzügen
  • Bremsprobe (wird fällig, wenn sich bei einem lokbespannten Zug etwas ändert oder dieser wendet – nicht bei/für Rangierfahrten!): 2 Minuten (bei Güterzügen 8 Minuten)
  • Führerstandswechsel: 4 Minuten (entfällt beim Rangieren)
  • Rangierzeit (so lange dauert eine Rangieraktion (Wende unterbricht eine Rangieraktion!) UND so lange dauert eine Fahrt auf ein besetztes Gleis): 2 Minuten
  • Ein-/Ausfahrten für ein Gleis können nur mit einer Minute Abstand erfolgen.
  • Leerfahrtzeiten werden bestimmt, indem man die gefahrenen Kilometer als Minuten auf volle Viertelstunden aufrundet. Siehe auch der ergänzende Beitrag hier.

Beispiele zur Rangierzeitbestimmung können unter diesem Link abgerufen werden.

Züge im Fern- und Sonderverkehr dürfen maximal 14 Wagen lang sein, Züge im Nahverkehr maximal 7 Wagen. Es können – Ausnahme Leerzüge – nur Wagen einer Gattung in einem Zug gefahren werden.

Die Baureihen 420 und 423 sowie S-Bahn-Wagen können nur im S-Bahn-Verkehr eingesetzt werden. Hingegen sind andere Fahrzeuge nicht im S-Bahn-Verkehr zugelassen.

Bei der S-Bahn Berlin können nur Triebfahrzeuge der Baureihen 480, 481 und 485 eingesetzt werden.

Zugkreuzungen

Kreuzungszeiten auf eingleisiger Strecke:

  1. Möglichkeit:
    • Zug 1: 1 Min. Aufenthalt
    • Zug 2: 3 Min. Aufenthalt
  2. Möglichkeit:
    • Zug 1: 2 Min. Aufenthalt
    • Zug 2: 2 Min. Aufenthalt

Die Zeiten sind als Minimum anzusehen, die Züge dürfen also auch länger stehen. Sollte ein Zug davon ohne Verkehrshalt (also ohne Zustieg/Ausstieg) durchfahren, kann bei der ersten Möglichkeit Zug 1 ohne Aufenthalt durchfahren.

Beispiele:

Besetzung der Züge mit Zugbegleitern

Im Nahverkehr müssen nur Züge mit Silberlingen mit einem Zugbegleiter besetzt sein. IR-/IC-Züge müssen je angefangene vier Wagen einen Zugbegleiter haben, ICE-Züge je Triebwagen zwei (ICE1: 4, ICE-TD: 1).

Personalkosten

  • Triebfahrzeugführer: 25,00 €/h
  • Zugbegleiter: 20,00 €/h
  • Servicekräfte: 15,00 €/h